Gebäudemodernisierungsgesetz ist auf dem Weg
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG oder GMG) steht wohlmöglich im Jahr 2026 die Ablösung des Gebäudeenergiegesetzes bevor. Damit soll laut dem Referentenentwurf vom 05.05.2026 auch die regelmäßige Inspektion von Lüftungsanlagen (ohne Kühlfunktion) aber einer Leistung des Heizregisters von 70 kW erfolgen. NEU wäre auch: "Die Inspektion einer Klimaanlage mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr 70 Kilowatt, einer kombinierten Klima- und Lüftungsanlage mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr 70 Kilowatt oder einer Lüftungsanlage mit einer Nennleistung von mehr als 70 Kilowatt ist erstmals im fünften Jahr nach der Inbetriebnahme oder der Erneuerung wesentlicher Bauteile wie Wärmeübertrager, Ventilator oder Kältemaschine durchzuführen." Ebenso soll die widerkehrende Inspektion größerer Anlagen alle 5 Jahre erfolgen. Gut möglich, dass sich hier noch etwas ändert, denn der Gesetzesentwurf muss noch von Bundesrat und Bundestag abgesegnet werden.