von Dan Hildebrandt (Kommentare: 0)

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) seit 29.07.2026 in Kraft

Mit Verkündung im Bundesgesetzblatt am 28.07.2026 wurde das Gebäudeenergiegesetz zum Gebäudemodernisierungsgesetz umbenannt. Damit gilt ab dem 29.07.2026 das GModG. Weitere Änderungen treten schrittweise in Kraft. So werden Änderungen an den §§ 74-78 zur energetischen Inspektion von Lüftungs- und Klimaanlagen ab 01.01.2027 gelten.

Lesefassung GModG