Energieaudits nach EDL-G und DIN EN 16247 - Ingenieurbüro TGA Effizienz

Energieaudits nach EDL-G und DIN EN 16247

Energieaudits nach EDL-G

Gesetzliche Vorgaben für Energieaudits

Am 6. März 2015 hat der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie RL 2012/27/EU (Energy Efficiency Directive – EED) der EU-Kommission beschlossen. Nach Gesetzesverabschiedung mussten erstmals bis zum 5. Dezember 2015 Nicht-KMUs Energieaudits nach EN 16247-1 durchführen oder ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 eingeführt haben. Auf der Internetseite des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle (BAFA) können die entsprechenden Vorgaben eingesehen werden. Am 13.02.2019 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen neuen Leitfaden veröffentlicht, in dem neue und verschärfte  Anforderungen an die Folgeaudits, welche im  Jahr  2019  durchzuführen sind, definiert wurden. Ebenso wurde das BAFA-Merkblatt für Energieaudits an die aktuellen Anforderungen angepasst.

 

Ihre Vorteile

  • die Durchführung eines Energieaudits deckt versteckte Kosten beim Gebäudeenergieverbrauch auf
  • erleichtert die Einführung eines Energiemanagementsystems
  • Steuerentlastungen
  • Der Nachweis eines erfolgreich durchgeführten Energieaudits nach DIN EN 16247 führt zu Steuervergünstigungen bei KMU's

Die Erstellung von entsprechenden Energieaudits erfolgt nach den Vorgaben der DIN 16247-1.

Das Ingenieurbüro TGA-Effizienz ist nach Bestätigung des BAFA zur Durchführung von Energieaudits zugelassen und in der entsprechenden Energieauditoren-Anbieterliste des BAFA aufgeführt.