Welche Fristen gelten aktuell für Energieaudits? - Ingenieurbüro TGA Effizienz

Welche Fristen gelten aktuell für Energieaudits?

Nach der letzten Frist zur Durchführung eines Energieaudits bis zum 5. Dezember 2015 ist ein Energieaudit mindestens alle 4 Jahre zu wiederholen. Daher müssen alle Unternehmen, die der Energieaudit-Pflicht nach EDL-G unterliegen, bis zum 5. Dezember 2019 einen Wiederholungsaudit durchführen lassen.

Zuletzt aktualisiert am 06.02.2019 von Dan Hildebrandt.

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