von Dan Hildebrandt (Kommentare: 0)

Neue Vorgaben der EPBD 2024 zu energetischen Inspektionen

Die EPBD 2024 hält einige Neuerungen in Bezug auf die energetische Inspektion bereit. So sollen nun nicht nur Klimaanlagen, sondern auch Heizungs- und Lüftungssysteme regelmäßig inspiziert werden.

In Artikel 23 der neu gefassten Gebäudeeffizienzrichtline EPBD 2024 werden dazu regelmäßige Inspektionen von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen zusammengefasst. Die Anlagen sind mindestens alle fünf Jahre einer Inspektion zu unterziehen. Anlagen deren Nennleistung mehr als 290 kW beträgt, sind mindestens alle drei Jahre einer Inspektion zu unterziehen. Spezielle Anforderungen werden zudem an Lüftungssysteme gestellt. Hier ist die richtige Dimensionierung und Regelung des Außenluftvolumenstromes verpflichtend zu überprüfen.

Die Einschränkungen bzw. der mögliche Verzicht auf energetische Inspektionen bei Vorhandensein eines elektronischen Überwachungs- und Steuerungssystems (Gebäudeautomation) sind in der neuen EPBD 2024 nicht mehr zu finden. Der entsprechende § 74 müsste dahingehend im GEG 2026 angepasst werden.