Wann entfällt die Inspektionspflicht für ein Wohngebäude (WG) nach GEG 2024?
Für in Wohngebäude eingebaute Klimaanlagen oder kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen gilt, dass Sie von der Inspektionspflicht nach GEG entbunden sind, wenn das Gebäude über ein System verfügt, welches ausgestattet ist mit
- einer kontinuierlichen elektronischen Überwachungsfunktion, die die Effizienz der vorhandenen gebäude-
technischen Systeme misst und den Eigentümer oder Verwalter des Gebäudes darüber informiert, wenn sich
die Effizienz erheblich verschlechtert hat und eine Wartung der vorhandenen gebäudetechnischen Systeme
erforderlich ist, und - einer wirksamen Regelungsfunktion zur Gewährleistung einer optimalen Erzeugung, Verteilung, Speicherung oder Nutzung von Energie. (§ 74 Abs.4)
Zuletzt aktualisiert am 25.01.2024 von Dan Hildebrandt.