Wann entfällt die Inspektionspflicht für ein Wohngebäude (WG) nach GEG 2024?
Für in Wohngebäude (WG) eingebaute Klimaanlagen oder kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen gilt, dass Sie von der Inspektionspflicht nach GEG entbunden sind, wenn das Gebäude über ein System verfügt, welches ausgestattet ist mit
- einer kontinuierlichen elektronischen Überwachungsfunktion, die die Effizienz der vorhandenen gebäudetechnischen Systeme misst und den Eigentümer oder Verwalter des Gebäudes darüber informiert, wenn sich die Effizienz erheblich verschlechtert hat und eine Wartung der vorhandenen gebäudetechnischen Systeme erforderlich ist, und
- einer wirksamen Regelungsfunktion zur Gewährleistung einer optimalen Erzeugung, Verteilung, Speicherung oder Nutzung von Energie. (§ 74 Abs.4)
Zuletzt aktualisiert am 10.06.2026 von Dan Hildebrandt.