Novellierung der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD: Energy Performance of Buildings Directive) erhält Zustimmung des Europäischen Parlamentes - Ingenieurbüro TGA Effizienz

Novellierung der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD: Energy Performance of Buildings Directive) erhält Zustimmung des Europäischen Parlamentes

Wie schon im vorangegegangen Entwurf der EPBD zu lesen war, hat sich die Leistungsgrenze für zu inspizierende Klimaanlagen von 12 kW auf 70 kW erhöht, wobei allerdings nicht mehr auf die Kälteleistung sondern die Gesamtleistungsaufnahme der Klima- oder kombinierten Klima- und Lüftungsanlage abgezielt wird.

Die Mitgliedsstaaten der EU sollen außerdem die erforderlichen Maßnahmen treffen, damit die Inspektion auch die Prüfung des Wirkungsgrads und der Dimensionierung der Klimaanlage im Verhältnis zum Kühlbedarf des Gebäudes und gegebenenfalls die Berücksichtigung der Fähigkeit der Klimaanlage oder der kombinierten Klima- und Lüftungsanlage, ihre Leistung unter typischen oder durchschnittlichen Betriebsbedingungen zu optimieren, umfasst.

Eine Inspektion von Lüftungsanlagen mit Heizfunktion findet sich in Artikel 14 (Inspektion von Heizungsanlagen), wobei ebenfalls eine Leistungsgrenze von 70 kW definiert wurde.

Außerdem ist in der vorläufigen Ausgabe der EPBD zu lesen: "Wenn an der Klimaanlage oder der kombinierten Klima- und Lüftungsanlage keine Änderungen vorgenommen wurden oder in Bezug auf den Kühlbedarf des Gebäudes keine Änderungen eingetreten sind, nachdem eine Inspektion gemäß diesem Absatz durchgeführt wurde, können die Mitgliedstaaten beschließen, eine wiederholte Prüfung der Dimensionierung der Klimaanlage nicht zu verlangen. Mitgliedstaaten, die gemäß Artikel 1 Absatz 3 strengere Anforderungen beibehalten, sind von der Verpflichtung ausgenommen, diese der Kommission zu notifizieren."

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